Optimale Rahmenbedingungen für Bundeswehr, Soldatinnen und Soldaten sowie die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sind das Ziel des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr.
Der Gesetzesentwurf enthält Änderungen in zahlreichen Bereichen des Landesrechts, insbesondere beim Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen, bei der militärischen Forschung an Hochschulen, in der Landesplanung und dem Denkmalschutz, um die Bundeswehr bei der Bewältigung der neuen Hauptaufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung wieder zu stärken. Durch verbesserte Rahmenbedingungen und verringerte bürokratische Aufwände wird Bayern zudem noch attraktiver als Standort für die Bundeswehr und die verbündeten Streitkräfte sowie für die forschungsintensive Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.